MARKTORDNUNG §

§ Teilnahmebedingungen

Achtung bitte unbedingt das Jugendschutzgesetz beachten. Das Verkaufen von jugendgefährdenden, sowie FSK 18 Artikeln ist gesetzlich verboten und kann zur Strafe führen.

Nach § 12 Abs. 1 JuSchG dürfen Bildträger nur entsprechend der Alterskennzeichnung (FSK oder USK) oder wenn sie explizit als Lehr-/Informationsprogramm gekennzeichnet sind angeboten werden. Das Anbieten und der Verkauf von „nicht gekennzeichneten Bildträgern“ und solchen mit dem Kennzeichen „Keine Jugendfreigabe“ bzw. „FSK ab 18/USK 18“ sind auf Flohmärkten grundsätzlich, d.h. altersunabhängig, verboten (vgl. § 12 Abs. 3 JuSchG).

 

Gleiches gilt nach § 15 JuSchG für Produkte, die in die Liste „jugendgefährdender Medien“ aufgenommen sind. Jugendgefährdende Medien dürfen Jugendlichen nicht zugänglich gemacht werden. Wird auf einem Flohmarkt ein indiziertes Trägermedium (z. B. Videofilm, Computerspiel oder DVD) öffentlich angeboten oder abgegeben, liegt ein Verstoß gegen § 15 Abs. 1 Nr. 1 und 2 JuSchG vor.

  1. Die Allgemeinen Teilnahmebedingungen für die Märkte des „Trödelteam Graage“ gelten auf den für die Marktveranstaltungen bereitgestellten Plätzen, die in der Regel durch entsprechende Markierungen bzw. Ausschreibung kenntlich gemacht sind.
  2. Der Anbieter/Händler erkennt mit Betreten/Befahren des Platzes bzw. durch Kenntnisnahme die Teilnahmebedingungen an.
  3. Für die Aufstellung von Ständen dürfen nur die Flächen benutzt werden, die durch das Ordnungspersonal des Marktveranstalters angewiesen werden. Die markierten Flächen sind einzuhalten.
  4. Es dürfen keine Feuerwehrzufahrten, Katastrophenwege und sonstige Zufahrten verstellt werden.
  5. Jeder Aussteller hat seine vollständige Anschrift gut leserlich am Stand anzubrigen.
  6. Das Befahren des Marktes nach dem festgelegten Marktbeginn wie auch das Verlassen des Marktes vor dem offiziellen Marktende ist nur mit Zustimmung des Ordnungspersonals zulässig.
  7. Bitte wenden Sie sich bei Fragen und Hinweisen an das Ordnungspersonal.
  8. Aus Rücksicht auf etwaige Anwohner ist lautes Türenschlagen oder laute Musik untersagt.
  9. Bei Kontrollen durch Ordnungsbehörden ist den Anweisungen der Bediensteten Folge zu leisten. Für spezielle Fragen oder Anweisungen ist der Marktleiter, das Ordnungspersonal bzw. der Veranstalter zuständig.
  10. Bitte verlassen Sie Ihren Standplatz sauber, sonst sind wir gezwungen eine Reinigungskaution einzuführen.
  11. Das Anbieten von selbstgemachter Kosmetika, Waffen, Gewaltverherrlichung, sowie aller NS-Artikel und Pornographie ist verboten! Verboten ist auch alles, was vom Gesetzgeber untersagt wird.
  12. Imbiss und Getränke nur mit schriftlichem Vertrag!
  13. Das Platzgeld wird mit Befahren/Betreten des Platzes und vor Aufbau des Standes fällig!
  14. Bei Onlinereservierung ist die Bestellbestätigung von Paypal als Zahlungsnachweis vorzulegen.
  15. Bei erheblichen Verstößen gegen diese Marktbedingungen können Anbieter/Händler von der weiteren Teilnahme am Markt durch den Veranstalter oder dessen Gehilfen ausgeschlossen werden.

Auf allen Sonntagsmärkten in Nürnberg

Pro Austeller dürfen nicht mehr als 10% Ihres Warenangebotes für den Verkauf von Neuware aufgebaut werden!
Dies ist ein neuer Beschluss seit dem Jahr 2018, des Ordnungsamtes der Stadt Nürnberg.

Bitte tragen Sie durch Einhaltung dieser Marktbedingungen dazu bei, dass die Marktveranstaltungen für alle Beteiligten reibungslos verlaufen!

Ihr Trödelteam Graage